ACLV Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Mitglied werden und
profitieren

Hier findest du alles Wissenswerte rund um unsere Mitgliedschaft.

Deine Fragen, unsere Antworten: Alles zur Mitgliedschaft & Leistungen

Hast du Unklarheiten betreffend unserer Angebote oder der Möglichkeit einer Mitgliedschaft? An dieser Stelle erhältst du die Lösung auf oft gestellte Fragen. Die Antworten werden sichtbar, sobald du den Pfeil anklickst.

Wer kann Mitglied werden?

Du kannst Mitglied bei uns werden, wenn du Arbeitnehmerin, Rentnerin, Beamtin oder Unterhaltsempfängerin bist und Hilfe bei der Einkommensteuer benötigst. Dabei müssen deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wiederkehrenden Bezügen oder Unterhaltsleistungen stammen oder steuerfreie Einnahmen gemäß § 3 Nr. 12, Nr. 26 und Nr. 26a EStG (z.B. Übungsleiterin, Ehrenämter) betreffen.

Zudem können wir dir helfen, wenn du Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder privaten Veräußerungsgeschäften erzielst und die Gesamteinnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 18.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.000 Euro bei Ehepartnerinnen nicht übersteigen. Wir sind gesetzlich dazu befugt, für diese Personengruppen tätig zu werden und unterstützen dich gerne dabei, deine Steuererklärung korrekt und effizient zu erstellen.

Wie werde ich Mitglied beim aclv Lohnsteuerverein e. V.?

Du kannst deine Mitgliedschaft online beantragen. Sende uns einfach über das Webformular deine unterschriebene Beitrittsvereinbarung, deine Beratungsstelle wird sich dann in Kürze bei dir melden.

Wenn du möchtest, kannst du auch persönlich zu einem Beratungstermin in eine Beratungsstelle kommen. Vereinbare dazu direkt einen Termin per E-Mail mit der Beratungsstelle deiner Wahl.

Wir erklären dir gerne unser Dienstleistungsangebot im Kontext der Beratungsbefugnis und bestimmen gemeinsam den zu zahlenden Mitgliedsbeitrag. Wenn du dich entscheidest, Mitglied zu werden, kannst du unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Wir bieten die Bearbeitung und Abgabe deiner Einkommensteuererklärung bereits ab 20 € an, sowie ganzjährige persönliche Steuerberatung zu einem Jahresbeitrag ohne Zusatzkosten.

Wie hoch ist die Aufnahmegebühr?

Als Neu-Mitglied zahlst du eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro. Rentnerinnen und Studenteninnen zahlen eine ermäßigte Gebühr von 7,50 € (jeweils inkl. 19 % Umsatzsteuer).

Wie sieht es mit Grenzpendlern aus?

Du bist ein Grenzpendler oder suchst Unterstützung bei deiner Steuererklärung? Dann bist du bei uns genau richtig! Wir bieten auch dir kompetente Beratung und Unterstützung bei allen steuerlichen Fragen.

Was passiert, wenn keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben muss?

Wenn Du keine Einkommenssteurer mehr abgeben musst und du dich dazu entscheidest, den Verein zu verlassen, musst du dies schriftlich erklären. Bitte beachte dabei die rechtzeitige Kündigung. Eine fristgerechte Kündigung liegt vor, wenn du bis zum 30. September eines Jahres schriftlich kündigst.

Wenn dein Eintritt nach dem 30. September stattfindet, kannst du in diesem Fall die Kündigung bis zum 31. Dezember des Beitrittsjahres erklären.

Natürlich steht es dir frei, Mitglied zu bleiben und den Verein weiterhin auf diese Weise zu unterstützen.

Wie lange dauert eine Mitgliedschaft beim ACLV?

Wie lange bleibst du beim ACLV Mitglied? Das entscheidest du selbst. Du kannst jederzeit deine Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigungsfrist für das Folgejahr ist der 30. September des laufenden Jahres.

Werden zusätzliche Dienstleistungen separat abgerechnet?

Natürlich nicht, weil du alle Leistungen des Vereins durch Bezahlung deines Mitgliedsbeitrags abgedeckt hast.

Zahle ich je Einkommensteuererklärung einen Mitgliedsbeitrag?

Ja, wenn du zum Beispiel vier Einkommensteuererklärungen erstellt haben möchtest, musst du vier Mitgliedsbeiträge zahlen, die auf dein Bruttoeinkommen des jeweiligen Jahres bezogen sind. Du kannst deinen jeweiligen Mitgliedsbeitrag hier selbst ermitteln.

Benötigt der aclv von mir Steuerformulare, die ich zum Beratungsgespräch mitnehmen muss?

Nein, wir erstellen alle Einkommensteuererklärungen im ELSTER-Verfahren, es müssen keine Steuerformulare mitgebracht werden.

Kann ich vom aclv notwendige Formulare, wie z.B. für einen Lohnsteuerermäßigungsantrag erhalten?

Gerne kann deine Beratungsstellen dir diese Formulare bei Bedarf zur Verfügung stellen.

Wie lange dauert es, bis das Finanzamt meinen Steuerfall bearbeitet hat und ich Geld erstattet bekomme?

Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, zum Beispiel, ob das Finanzamt viel zu tun oder ob es nicht genug Personal gibt wegen Krankheit oder Urlaub. Normalerweise dauert es etwa 3-5 Wochen, bis alles erledigt ist, solange es keine Fragen vom Finanzamt gibt. Wir schicken die Steuererklärung normalerweise elektronisch.

Kann ich meine Unterlagen auch per E-Mail oder auch durch Einreichung eines Datensticks einreichen?

Ja, das ist kein Problem.

„Ich habe nur eine kleine Frage…“ – Bekomme ich auch ohne einer Mitgliedschaft Antworten?

Bedauerlicherweise können wir lediglich Personen, die Mitglied sind, Unterstützung bieten. Denn nur so ist es uns möglich, unsere attraktiven Konditionen aufrechtzuerhalten.

Für weitere Antworten auf deine Fragen zur Mitgliedschaft kontaktiere direkt deine Beratungsstelle!

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